Allgemeine Geschäftsbedingungen
Inhaltsverzeichnis
- Geltungsbereich
- Vertragsgegenstand
- Vertragsschluss
- Widerrufsrecht
- Vergütung, Preise, Zahlungsbedingungen
- Vergütung für zusätzliche Leistungen
- Abnahme, Fälligkeit der Vergütung
- Mitwirkungspflichten des Kunden
- Rechteeinräumung durch den Kunden, Haftungsfreistellung
- Einräumung von Nutzungsrechten durch den Auftragnehmer
- Eigenwerbung des Auftragnehmers
- Vertraulichkeit
- Mängelhaftung (Gewährleistung)
- Haftung
- Kündigung des Vertrages, Vertragsdauer und Vertragsbeendigung bei Dauerschuldverhältnissen
- Änderung der AGB
- Anwendbares Recht
- Alternative Streitbeilegung
- Anlagen
- Schlussbestimmungen
1) Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) des Marcel Hoffmann, handelnd unter „exalu – online solutions“ (nachfolgend „Auftragnehmer“), gelten für alle Verträge, die ein Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Auftragnehmer hinsichtlich der vom Auftragnehmer auf seiner Website oder in anderen Medien dargestellten Leistungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Sämtliche vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer.
2) Vertragsgegenstand
2.1 Der Vertragsgegenstand bestimmt sich nach den einzelnen Vereinbarungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden. Der Auftragnehmer ist zu keinen Leistungen verpflichtet, die nicht im Einzelnen zwischen den Parteien vereinbart sind.
2.2 Der Auftragnehmer bietet im Allgemeinen Leistungen aus den Bereichen der Programmierung, Beratung, technischen Dienstleistungen an.
2.3 Der Auftragnehmer kann seine Leistungen persönlich oder durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal erbringen. Dabei kann sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Leistungspflichten auch der Dienste und Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, die in seinem Auftrag tätig werden. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, hat der Kunde keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung der gewünschten Leistung.
2.4 Beratungsleistung
2.4.1 Der Auftragnehmer bietet seine Beratungsleistung sowohl online als auch vor Ort beim Kunden an.
2.4.2 Bei Online-Beratungen erbringt der Auftragnehmer seine Leistung ausschließlich in elektronischer Form per E-Mail, Telefon oder per Online-Video-Konferenz unter Einsatz entsprechender technischer Mittel. Hierzu stellt der Auftragnehmer dem Kunden vor Beginn einer Video-Konferenz eine passende Anwendungssoftware bereit, wobei er sich hierfür auch der Dienste Dritter bedienen kann. Zur fehlerfreien Teilnahme an der Online-Video-Konferenz muss das System des Kunden bestimmte Mindestvoraussetzungen erfüllen, die dem Kunden auf der Website des Auftragnehmers mitgeteilt werden. Für die Einhaltung der Systemvoraussetzungen trägt der Kunde die Verantwortung. Der Auftragnehmer haftet nicht für technische Probleme, die auf mangelhafte Systemvoraussetzungen beim Kunden zurückzuführen sind.
2.4.3 Bei Beratungen vor Ort beim Kunden erbringt der Auftragnehmer seine Leistung im persönlichen Kontakt mit dem Kunden an dem vom Kunden angegebenen Ort.
2.4.4 Der Auftragnehmer erbringt seine Beratungsleistung mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen. Sofern sich aus dem Angebot des Auftragnehmer nichts anderes ergibt, schuldet der Auftragnehmer keinen bestimmten Erfolg bei Beratungsleistungen. Insbesondere übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr dafür, dass sich beim Kunden ein bestimmter Erfolg einstellt oder dass der Kunde ein bestimmtes Ziel erreicht. Dies ist nicht zuletzt auch vom persönlichen Einsatz und Willen des Kunden abhängig, auf den der Auftragnehmer keinen Einfluss hat.
3) Vertragsschluss
3.1 Der Kunde kann über ein ggf. vom Auftragnehmer online bereitgestelltes Kontaktformular, in Textform (z.B. per E-Mail), oder telefonisch eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an den Auftragnehmer richten.
3.2 Der Auftragnehmer lässt dem Kunden auf dessen Anfrage hin in Textform (z.B. per E-Mail) ein verbindliches Angebot zur Erbringung der vom Kunden angefragten Leistung bzw. Leistungen zukommen. Dieses Angebot kann der Kunde durch eine gegenüber dem Auftragnehmer abzugebende Annahmeerklärung in Textform (z.B. per E-Mail) innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Zugang des Angebots annehmen, wobei für die Berechnung der Frist der Tag des Angebotszugangs nicht mitgerechnet wird. Fällt der letzte Tag der Frist zur Annahme des Angebots auf einen Samstag, Sonntag, oder einen am Sitz des Kunden staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Nimmt der Kunde das Angebot des Auftragnehmers innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so ist der Auftragnehmer nicht mehr an sein Angebot gebunden.
3.3 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Auftragnehmer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Auftragnehmer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.
3.4 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
4) Widerrufsrecht
4.1 Sämtliche Leistungen des Auftragnehmers richten sich ausschließlich an Unternehmer. Unternehmern wird kein freiwilliges Widerrufsrecht eingeräumt.
5) Vergütung, Preise, Zahlungsbedingungen
5.1 Soweit zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind sämtliche Leistungen des Auftragnehmers gegenüber dem Kunden vergütungspflichtig. Vorschläge, Entwürfe oder sonstige Zuarbeiten durch den Kunden, seine Mitarbeiter oder sonstige Personen, die auf Seite des Kunden an der Durchführung dieses Vertrags beteiligt sind, haben keine Auswirkungen auf die Höhe der Vergütung des Auftragnehmers. Leistungen des Auftragnehmers, die vom Leistungsumfang dieses Vertrags nicht umfasst sind, wie z.B. Sonder-, Neben- oder Mehrleistungen des Auftragnehmers sind ebenso vergütungspflichtig und gesondert zu vergüten.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer für dessen Leistungen nach diesem Vertrag die vertraglich vereinbarte Vergütung zu zahlen. Nicht Bestandteil dieser Vergütung sind etwaige Leistungen, die der Auftragnehmer gemäß entsprechender Absprache mit dem Kunden von Dritten bezieht und gegenüber diesen Dritten vergüten muss, wie z.B. für den Erwerb von Lizenzen bzw. Nutzungsrechten an Bildern, Grafiken, Texten, Software oder sonstigen geschützten Elementen, welche jeweils gesondert zwischen den Parteien abgerechnet werden, soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
5.3 Bei Verzögerungen der Durchführung der Leistungen nach diesem Vertrag aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, hat der Auftragnehmer das Recht, eine angemessene Erhöhung der Vergütung zu fordern.
5.4 Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Auftragnehmers nichts Abweichendes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Beträgen um Nettopreise, die keine gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Die gesetzliche Umsatzsteuer die auf die angegebenen Beträge entfällt wird gesondert ausgewiesen.
6) Vergütung für zusätzliche Leistungen
6.1 Soweit der Auftragnehmer nach Absprache mit dem Kunden zusätzliche Leistungen erbringt, die über die vom Auftragnehmer nach diesem Vertrag ursprünglich geschuldeten Leistungen hinausgehen, wie etwa die Anpassung oder Änderung von bereits abnahmefähigen Konzeptionen, Entwürfen, Gestaltungen, Programmierungen oder sonstigen Leistungen, ist der Kunde verpflichtet, diese Leistungen dem Auftragnehmer gemäß dem vereinbarten Stundensatz und den sonstigen Vereinbarungen der Parteien nach dem tatsächlich angefallenen Zeitaufwand zu vergüten.
6.2 Der Auftragnehmer hat das Recht, nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die zur Erfüllung dieses Vertrags erforderlichen Drittleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu erwerben. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für den Erwerb von Lizenzen bzw. Nutzungsrechten an Bildern, Grafiken, Texten, Software oder sonstigen geschützten Elementen oder auch für die Anmietung von Speicherplatz auf Servern von Drittanbietern zwecks Web-Hosting. Der Kunde verpflichtet sich, dem Auftragnehmer hierfür Vollmacht zu erteilen und erteilt diese hiermit sogleich. Im Falle des Erwerbs von solchen Drittleistungen verpflichtet sich der Kunde, den Auftragnehmer im Innenverhältnis von sämtlichen Vergütungsansprüchen freizustellen, die aus den Vertragsschlüssen mit den jeweiligen Drittanbietern folgen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Kosten in Rechnung zu stellen, sobald sie ihrerseits von dem Dritten in Rechnung gestellt werden.
7) Abnahme, Fälligkeit der Vergütung
7.1 Die Leistungen des Auftragnehmers, ausgenommen Beratungsleistungen, werden dem Kunden zur Prüfung und Abnahme bereitgestellt. Der Kunde ist verpflichtet, vertragsgemäße Leistungen des Auftragnehmers abzunehmen. Werden keine begründeten Beanstandungen geltend gemacht, hat die Abnahme innerhalb einer angemessenen Frist, jedenfalls aber innerhalb einer Frist von sieben (7) Tagen ab Ablieferung der jeweiligen Leistungen beim Kunden, zu erfolgen. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Leistungen innerhalb vorgenannter Frist nicht abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.
7.2 Verlangt der Kunde nach der Abnahme gemäß vorstehender Ziffer Änderungen vom Auftragnehmer, so kann der Auftragnehmer ihm hierfür eine zusätzliche aufwandsbezogene Vergütung berechnen. Hierüber lässt der Auftragnehmer dem Kunden auf dessen Anforderung ein konkretes Angebot zukommen. Die gesetzlichen Mängelrechte des Kunden werden hierdurch nicht eingeschränkt.
7.3 Die Vergütung des Auftragnehmers wird wie folgt fällig, soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird:
7.3.1 Bei einem gesamt Auftragsvolumen von unter vierzig (40) Arbeitsstunden:
- 100 Prozent der vertraglich vereinbarten Gesamtvergütung werden mit Ablieferung der Leistungen des Auftragnehmers nach diesem Vertrag fällig.
7.3.2 Ab einem gesamt Auftragsvolumen von vierzig (40) Arbeitsstunden und mehr:
- 50 Prozent der vertraglich vereinbarten Gesamtvergütung werden zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses als Abschlagszahlung fällig.
- 50 Prozent der vertraglich vereinbarten Gesamtvergütung werden mit Ablieferung der Leistungen des Auftragnehmers nach diesem Vertrag fällig.
8) Mitwirkungspflichten des Kunden
8.1 Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Leistungen des Auftragnehmers erforderlich ist. Insbesondere muss der Kunde vereinbarte Termine einhalten.
8.2 Der Kunde hat dem Auftragnehmers die für die Erbringung der geschuldeten Leistung benötigten Informationen unentgeltlich, vollständig und wahrheitsgemäß zur Verfügung zu stellen, sofern deren Beschaffung nach dem Inhalt des Vertrages nicht in den Pflichtenkreis des Auftragnehmers fällt.
8.3 Sofern nach dem konkreten Vertragsinhalt eine Begutachtung beim Kunden geschuldet ist, gewährt der Kunde dem Auftragnehmers Zugang zu den von diesem zu begutachtenden Einrichtungen und stellt ihm ggf. geeignetes vom Kunden ausgewähltes Fachpersonal zur Verfügung, soweit dies für die Erbringung der geschuldeten Leistung erforderlich ist.
8.4 Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflicht, so ist der Auftragnehmer berechtigt, eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass er die Fortsetzung des Vertrages nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Anspruch des Auftragnehmers auf Ersatz der ihm durch die unterlassene Mitwirkung des Kunden entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens bleibt hiervon unberührt.
9) Rechteeinräumung durch den Kunden, Haftungsfreistellung
9.1 Der Kunde sichert zu, dass er zur Verwendung, Übergabe und Übermittlung sämtlicher Muster, Vorlagen, Datenträger, Dateien, Daten und sonstigen Materialien, Dokumente und Informationen (z.B. Bilder, Grafiken, Texte und Templates), die er in physischer oder elektronischer Form dem Auftragnehmer zur Verfügung stellt, berechtigt ist.
9.2 Der Kunde räumt dem Auftragnehmer die Rechte zur vertragsgemäßen Bearbeitung und Bereitstellung der an den Auftragnehmer übergebenen oder übermittelten Muster, Vorlagen, Datenträger, Dateien, Daten und sonstigen Materialien, Dokumente und Informationen erforderlichen Rechte ein.
9.3 Soweit es entgegen der vorgenannten Zusicherung an einer Berechtigung zur Verwendung, Übergabe oder Übermittlung fehlt, ist der Kunde verpflichtet, den Auftragnehmer von sämtlichen etwaigen Ansprüchen Dritter in diesem Zusammenhang freizustellen und die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe zu tragen. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist. Der Kunde ist verpflichtet, dem Auftragnehmer im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und die Verteidigung gegen diese erforderlich sind.
10) Einräumung von Nutzungsrechten durch den Auftragnehmer
10.1 Sämtliche Konzeptionen, Entwürfe, Gestaltungen, Programmierungen und sonstigen geschützten oder schutzfähigen Leistungen, einschließlich Webdesigns, des Auftragnehmers, die auf Grundlage des Vertrags zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden entstehen, (im Folgenden auch „Vertragsleistungen“) darf der Kunde nur nach Maßgabe der mit dem Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen hinsichtlich der Nutzungs- und Verwertungsrechte, insbesondere im Hinblick auf die Art, den Umfang, die Dauer und das Gebiet der Nutzungen nutzen und verwerten. Jede unbefugte Nutzung und Verwertung der geschützten Vertragsleistungen außerhalb der mit dem Auftragnehmer getroffenen Vereinbarungen ist unzulässig.
10.2 Der Auftragnehmer räumt dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der Vergütung die Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Vertragsleistungen in dem Umfang ein, wie dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist. Fehlt eine solche ausdrückliche Vereinbarung, räumt der Auftragnehmer dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der Vergütung die für den jeweiligen Vertragszweck erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den Vertragsleistungen ein. Soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, räumt der Auftragnehmer dem Kunden im Zweifel jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht ein.
10.3 Der Auftragnehmer räumt dem Kunden an den Konzeptionen, Entwürfen, Programmierungen und Quelldateien sowie an den sonstigen Gegenständen, Dateien und Daten, die auf Grundlage des Vertrags entstehen, bloß die Nutzungsrechte gemäß diesem Vertrag ein und überträgt dem Kunden nicht auch das Eigentum an diesen, soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Konzeptionen, Entwürfe, Programmierungen und Quelldateien sowie die sonstigen Gegenstände, Dateien und Daten, die auf Grundlage dieses Vertrags entstehen, verbleiben vielmehr im Eigentum des Auftragnehmers, der zu deren Herausgabe nach diesem Vertrag nicht verpflichtet ist. Der Auftragnehmer und der Kunde können deren Herausgabe gegen eine gesonderte Vergütung vereinbaren.
10.4 Jede Übertragung, Teil-Übertragung oder Einräumung von Nutzungsrechten, einschließlich von Unterlizenzen, an den Vertragsleistungen des Auftragnehmers bedarf dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung.
10.5 Sämtliche Nutzungen und Verwertungen der Vertragsleistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, sind nur mit vorheriger Zustimmung des Auftragnehmers zulässig und verpflichten den Kunden zur Zahlung eines entsprechenden zusätzlichen Nutzungshonorars gegenüber dem Auftragnehmer. Bei unberechtigten Nutzungen und Verwertungen hat der Auftragnehmer das Recht, gemäß den gesetzlichen Vorgaben Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kunden geltend zu machen.
11) Eigenwerbung des Auftragnehmers
11.1 Der Auftragnehmer hat das Recht, sämtliche Vertragsleistungen zum Zweck der Eigenwerbung des Auftragnehmers in sämtlichen Medien unter Angabe des Namens des Kunden zu verwenden, einschließlich auf das Tätigwerden für den Kunden in diesem Zusammenhang hinzuweisen, soweit zwischen den Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
11.2 Dieses Recht zur Eigenwerbung besteht darüber hinaus nicht, wenn der Kunde den Auftragnehmer über ein etwaiges Geheimhaltungsinteresse informiert hat, das einer solchen Verwendung entgegensteht.
12) Vertraulichkeit
12.1 Der Auftragnehmer wird die im Rahmen seiner Leistungen über den Kunden erlangten Informationen, insbesondere solche Informationen, die private oder betriebliche Belange betreffen, vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben, soweit dies nicht zur Erfüllung seiner eigenen vertraglichen Pflichten gegenüber dem Kunden erforderlich ist.
13) Mängelhaftung
13.1 Schuldet der Auftragnehmer nach dem Inhalt des Vertrages die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs im Sinne des § 631 Abs. 2 BGB, haftet er für Mängel des Werks nach den Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung, soweit in diesen AGB nichts Abweichendes geregelt ist.
13.2 Der Kunde muss sämtliche Leistungen, die der Auftragnehmer ihm abliefert, unverzüglich auf etwaige Mängel überprüfen und, soweit der Auftragnehmer den Kunden hierzu aufgefordert hat oder dies aus sonstigen Gründen erforderlich ist, freigeben. Soweit der Kunde die Leistungen des Auftragnehmers freigibt, sind hinsichtlich offensichtlicher Mängel etwaige Mängelrechte ausgeschlossen.
13.3 Offensichtliche Mängel der Leistungen des Auftragnehmers muss der Kunde binnen 14 Tagen nach Ablieferung der jeweiligen Leistungen schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer anzeigen. Unterlässt der Kunde die Mängelanzeige, gelten die Leistungen als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.
14) Haftung
Der Auftragnehmer haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
14.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist,
- aufgrund zwingender Haftung, wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
14.2 Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern der Auftragnehmer nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt haftet. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
14.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch die Störung seines Betriebs infolge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignissen oder infolge von sonstigen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Vorkommnissen (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörungen, Verfügungen von öffentlicher Hand des In- und Auslands) veranlasst oder auf nicht schuldhaft durch ihn verursachte technische Probleme zurückzuführen sind. Dies gilt auch, soweit diese Störungen bei vom Auftragnehmer beauftragten Dritten eintreten.
14.4 Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
14.5 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
15) Kündigung des Vertrages, Vertragsdauer und Vertragsbeendigung bei Dauerschuldverhältnissen
15.1 Der Kunde kann bis zur Fertigstellung der Leistungen den Vertrag jederzeit kündigen. Kündigt der Kunde, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass dem Auftragnehmer danach ein Anteil in Höhe von fünf (5) Prozent der vereinbarten Vergütung zusteht, die auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfällt.
15.2 Informationen zu Vertragsdauer und Vertragsbeendigung, insbesondere zu den Kündigungsmodalitäten bei Leistungen, die im Rahmen von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden, werden dem Kunden im Rahmen der jeweiligen Leistungsbeschreibung gesondert mitgeteilt.
15.3 Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur Fertigstellung nicht zugemutet werden kann.
15.4 Kündigungen haben schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) zu erfolgen.
16) Änderung der AGB
16.1 Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern, sofern der Kunde der Änderung zustimmt.
16.2 Der Auftragnehmer behält sich darüber hinaus vor, diese AGB auch ohne Zustimmung des Kunden zu ändern,
- soweit er hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
- soweit er damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
- soweit er zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, das bisherige Nutzungsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert;
- wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Kunden ist; oder
- wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Kunden.
16.3 Über wesentliche Änderungen dieser AGB wird der Auftragnehmer den Kunden rechtzeitig und in geeigneter Form informieren. Wesentlich sind solche Änderungen, die das Vertragsverhältnis erheblich zum Nachteil des Kunden verschieben würden oder dem Abschluss eines völlig neuen Vertrags gleichkämen. Hierzu zählen etwa Regelungen über Art und Umfang des Dienstes oder über Vertragslaufzeit und Kündigungsmodalitäten.
16.4 Das Kündigungsrecht des Kunden bleibt hiervon unberührt.
17) Anwendbares Recht
17.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren.
17.2 Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Auftragnehmer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
18) Alternative Streitbeilegung
18.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
18.2 Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
19) Anlagen
19.1 Diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen ein Auftragsverarbeitungsvertrag sowie Technische und Organisatorische Maßnahmen als Anlage bei. Diese sind wesentlich Bestandteil dieser AGB. Die Einhaltung und Akzeptanz dieser Dokumente sind für die Inanspruchnahme der Leistungen des Auftragnehmers obligatorisch. Der Auftragsverarbeitungsvertrag regelt die Bedingungen der Datenverarbeitung im Einklang mit den gesetzlichen Datenschutzvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Technischen und Organisatorischen Maßnahmen gewährleisten den Schutz personenbezogener Daten gegen unbefugten Zugriff und Verarbeitung. Mit Vertragsschluss erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesen Bedingungen einverstanden und erkennt an, dass diese integraler Bestandteil der AGB sind.
Den Auftragsverarbeitungsvertrag sowie die Technischen und Organisatorischen Maßnahmen als PDF können Sie hier herunterladen.
Eine Kopie dieser AGB als PDF können Sie außerdem hier herunterladen.
20) Schlussbestimmungen
20.1 Sollten aus irgendeinem Grunde eine oder mehrere Einzelbestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Nichtige Regelungen sollen durch eine Regelung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung möglichst nahe kommen.
Stand: 29.02.2024, 16:24:08 Uhr